Kinder- und Jugendarbeit der Pfadfinder*innen unterstützen
Mit der Lotterie der Pfadfinder*innen unterstützt du die Kinder- und Jugendarbeit.
Denn die Einkünfte aus der Lotterie kommen allen Mitgliedern der Pfadfinder*innen zugute.
Die Einnahmen der Gruppen fließen direkt wieder in ihre wertvolle, gesellschaftsrelevante Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche.
Die Lotterie ist also ein starker Hebel, um allen Kindern und Jugendlichen
- lehr- und abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten
- erlebnisreiche Ausflüge und Sommerlager
- altersgerechte und bestärkende Entwicklungsräume
zu schaffen.
Dass unser Pfadfinder*innenmethode funktioniert, bestätigt auch die sozialwissenschaftliche Studie, die 2022 im Auftrag von uns, der Bundesjugendvertretung und anderen Kinder- und Jugendorganisationen vom SORA Instituts durchgeführt wurde:
Verbandliche Jugendarbeit …
- wirkt sich positiv auf das Selbstvertrauen und die Selbstwirksamkeit der Kinder und Jugendlichen aus
- stärkt die Teamfähigkeit und das Interesse sowie die Fähigkeit für Führungsaufgaben
- reduziert soziale und Geschlechterungleichheiten
- vermittelt Demokratiebildung und Zugehörigkeit zur Gesellschaft
- unterstützt die psychische Gesundheit und fördert die Resilienz in Krisen
Einen ausführlichen Bericht zu der Studie und den Ergebnissen kannst du hier in unserer Verbandszeitung, dem ppö brief 3/2022, nachlesen.
Kindern wertvolle (Lern-) Erfahrungen ermöglichen
Wir alle wünschen uns für Kinder und Jugendliche, dass sie fürs Leben lernen.
Als Pfadfinder*innen verstehen wir es als unseren Auftrag die ganzheitliche Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern. Daher unterstützen wir Kinder und Jugendliche ihre Potentiale zu entfalten und fördern ihre eigene Entwicklung zu engagierten, hilfsbereiten, selbstständigen und verantwortungsvollen Menschen.
Mehr dazu kannst du in unserer Mission nachlesen.
Die Lotterie trägt als ein Lern- und Entwicklungsraum dazu bei!
Denn unsere fleißigen Losverkäufer*innen lernen:
- Neues auszuprobieren
- sich Ziele zu setzen und (im Team) Entscheidungen zu treffen
- Menschen ansprechen und dabei selbstbewusst auftreten
- erklären was sie tun und Argumente darlegen warum die Lotterie und Gewinne eine super Sache sind
- freundlich bleiben
- Umgang mit Geld
- Eventualitäten voraussehen und einplanen
- uvm.
Tolle Preise gewinnen
- 1 Reisegutschein im Wert von 6.400,- Euro
- 2 KlimaTickets Ö Classic Familie
- 1 KlimaTicket Ö Classic
- 6 Reisegutscheine à 650,- Euro
- 230 PPÖ Sneaker im Wert von 160,- Euro (Größe: 37-43)
- 3.450 Gutscheine von Hervis im Wert von 30,- Euro
Kinderprämien für fleißige Losverkäufer*innen
Für ihren Einsatz, Mut und Lernerfahrung werden die Kinder und Jugendlichen, die fleißig Lotterielose verkaufen, noch zusätzlich belohnt.
Jedes Jahr warten andere Prämien auf sie.
Lose verkaufen, Eckerl sammeln und je nach persönlicher Vorliebe Prämie aussuchen!
Heuer können die Kinder zwischen diesen Preisen wählen:
ab 20 Losen Faltbecher aus Biokunststoff
ab 50 Losen kleiner, wasserdichter Beutel
ab 100 Losen L.O. Terry Geschirrtuch
ab 200 Losen entweder: Adventurebag/Seesack oder Besteck oder Trinkflasche
Viel Erfolg und Spaß beim Verkauf und danach lange Freude mit den Prämien wünschen wir allen Losverkäufer*innen!
Spielbedingungen der 65. Lotterie der PPÖ
Spiel- und gewinnberechtigt sind nur jene Lose, deren amtlich vorgeschriebener Preis bis spätestens am Tag vor der Ziehung gezahlt worden ist. Das Ziehungsergebnis wird im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 4. Juni 2025 verlautbart und findet sich auf https://www.evi.gv.at/.
Ziehungslisten sind unter www.pfadfinderInnen.at erhältlich, bei den Pfadfinder*innengruppen und auch per Email auf Anfrage an: lotterie@ppoe.at
Die Gewinnauszahlung ist per Post vom 9.6. bis 9.8.2025 möglich! Bitte sende das Original-Los per Post an das Lotteriebüro (1170 Wien, Stöberplatz 12/3) und nenne uns deine Adresse. Für Rückfragen bitte auch eine Tel.-Nr. bekannt geben. Beachte, dass Gewinnlose, die per E-Mail zugesandt werden, nicht akzeptiert werden können! Nach der Einlösefrist werden keine Gewinnlose mehr angenommen, diese Treffer verfallen zugunsten des Lotteriezwecks. Auf ein Los, dessen Nummer oder Echtheit infolge Beschädigung nicht verlässlich bestimmt werden kann, wird kein Treffer ausgefolgt. Warentreffer werden nicht in Bargeld abgelöst.
